Unsere Leistungen für Ihre Pflege

Neben der Körperpflege, den Leistungen zur Mobilität und zur Essenversorgung bieten wir Ihnen auch eine große Palette an hauswirtschaftlicher Versorgung an. So übernehmen wir bspw. für Sie das Reinigen der Wohnung, Ihre Einkäufe oder das Spülen von Geschirr. Aber auch beim regelmäßigen Spaziergang begleiten wir Sie gerne, denn frische Luft und Bewegung hält gesund!

Wir stimmen mit Ihnen und Ihren Angehörigen Ihre Pflegeleistungen und Ihre Wunschzeiten individuell ab und sind so für Sie da, wie Sie es brauchen.

Um genau zu sein, bieten wir alles an:

 

  • Körperpflege (kleine und große Körperpflege)

  • Toilettengänge
  • An- und Auskleiden
  • Verabreichreung von Sondennahrung
  • Prophylaxe-Maßnahmen
  • Ernährung
  • Mobilität
  • Prävention von Folgeerkrankungen
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation

Unter Professionalität verstehen wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen wie Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Wundexperten.

Unser fachlich versiertes Personal erbringt unter anderem Leistungen zur Medikamentenversorgung, zur Kompressionstherapie und zur Wundversorgung. Aber auch andere medizinisch, vom Arzt verordnete Therapien sind in unserem Repertoire.

Wir arbeiten bei der Bestellung von Medikamenten eng mit Apotheken zusammen, sodass keinerlei Versorgungsengpässe entstehen. Sie und Ihre Angehörigen können sich entspannen und das Medikamentenmanagement ganz uns überlassen.

Wir versorgen Sie in den Leistungen:

 

  • Blutzuckermessung
  • Kompressionstherapie
  • Augentropfen
  • Verbandswechsel
  • Gabe von Medikamenten
  • Insulininjektion

Sie sich Ihre wohlverdiente Pause! Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege

Einen Menschen zu pflegen, ist nicht zu unterschätzen; ein paar Stunden Auszeit – ob mit Freunden oder beim Ausüben eines Hobbys – bewirken da viel. Vor allem aus psychischer Sicht sind regelmäßige Pausen wichtig.

Gründe für einen pflegenden Angehörigen, von der Verhinderungspflege, oder auch Urlaubspflege genannt, Gebrauch zu machen, gibt es viele. Vor allem dann, wenn ein spontaner Ausflug oder ein Kurzurlaub ansteht, ist, ist Verhinderungspflege zu empfehlen. Aber auch bei kurzen Pausen dürfen Angehörige auf Verhinderungspflege setzen:

Andere Gründe für Verhinderungspflege sind beispielsweise Krankheiten. Diese sind nicht vorhersehbar und können die Pflege eines Angehörigen erschweren. Aber auch für einen Arztbesuch lässt sich schon Verhinderungspflege nutzen. Sie sehen also: Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Verhinderungspflege lässt sich mit der Kurzzeitpflege kombinieren, somit lässt sich für die Verhinderungspflege jährlich bis zu 2.418 Euro verwenden.

Wer Verhinderungspflege bezieht, erhält weiterhin Pflegegeld. Das volle Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die die Verhinderungspflege nur stundenweise (weniger als 8 Stunden am Tag) benötigen.

Wer mehrere Tage am Stück Verhinderungspflege nutzt, erhält nur für zwei Tage (nämlich für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege) das volle Pflegegeld; für die anderen Tage erhalten Pflegebedürftige 50 % des Pflegegelds.

Wir vom Pagella – Team unterstützen Sie beim Antrag auf Verhinderungspflege und beraten Sie gerne, wie Sie sich Ihre wohlverdiente Pause organisieren können! 

Unser Angebot umfasst: 

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Besorgungen aller Art
  • wöchentliche Einkäufe
  • Körperpflege

Der Entlastungsbetrag ist der einzige monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung, auf den alle Pflegebedürftigen einen Anspruch haben, die zu Hause versorgt werden. Die einzige Voraussetzung ist ein Pflegegrad.

Ziel des Entlastungsbetrags ist es, den Alltag zu erleichtern. Dafür stehen für Pflegegrad 1 bis 5 pro Monat pauschal 125 Euro zur Verfügung. Personen mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten das Geld sogar zusätzlich zum Pflegegeld!

Der Entlastungsbetrag steht nicht für die Finanzierung der Pflege, sondern lediglich für die zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)

Inanspruchnahme von Alltagsbetreuer/in (z. B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof, Erledigung des Haushalts).

Wer mehr Geld braucht als die regulären 125 Euro, kann ab dem Pflegegrad 2 einen Teil der Pflegesachleistung in den Entlastungsbetrag umwidmen. Maximal 40 Prozent des Höchstbetrags der Sachleistung lassen sich dann als Entlastungsbetrag verwenden.

Das Pagella -Team unterstützt Sie gerne bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen. Sprechen Sie uns einfach an!

Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Dies wird oft auch als (verpflichtender) „Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“ bezeichnet.

Wir beraten Sie unter anderem zu:

  • Antrag auf Pflegegrad
  • Betreuungs – und Entlastungsleistungen
  • Sozialleistungen
  • Verhinderungspflege
  • Hilfsmitteln
  • Essenanbietern
  • Hausnotrufsystemen

    Rufen Sie uns an!

    Sie brauchen sofort Hilfe? Rufen Sie uns jetzt an und vereinbaren einen Erstbesuch innerhalb der nächsten 48 Stunden!

    Unsere Pflegekräfte

    Die Pflege eines Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – Pflege ist Vertrauen!

    Krankenpflege bedeutet für viele Menschen einen tiefen Einschnitt im Alltag und in der Lebensplanung.

    Um so wichtiger ist es, sich in dieser Situation professioneller Hilfe anzuvertrauen.

    Unsere examinierten Pflegefachkräfte besitzen alle eine dreijährige Ausbildung und durchlaufen eine Qualitätsprüfung. Auch unsere Pflegekräfte werden von  unserem Medizinischen Team für die Alterspflege geschult und täglich auf den aktuellen Stand der geltenden Pflegestandards geprüft. 

    Qualität setzt sich durch!

    So wie Sie uns brauchen – auf hohem Niveau, mit Sorgfalt und Engagement!